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L LaVidaKidsKinderanimation Wien
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von LaVidaKids im Bereich Kindergeburtstage, Kinderanimation, Mottopartys sowie Vermietung von Eventzubehör. Abweichende Bedingungen von Kund:innen gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Leistungsbeschreibungen, wesentliche Merkmale und Preise ergeben sich aus den Angebotsseiten, individuellen Angeboten oder Auftragsbestätigungen.

Nebenabsprachen, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von LaVidaKids zustande.

Buchungen können telefonisch oder per E-Mail angefragt werden; verbindlich sind sie erst mit Bestätigung und Eingang der Anzahlung (siehe Punkt 4).

3. Preise, Steuern und Reisekosten

LaVidaKids verrechnet gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).

Es gelten die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.

Anfahrten innerhalb von Wien sind inkludiert. Für Veranstaltungsorte außerhalb von Wien kann je nach Entfernung ein Kilometergeld verrechnet werden; darüber informieren wir vorab transparent. Park-, Maut- und Zufahrtskosten werden weiterverrechnet.

4. Anzahlung, Fälligkeit, Zahlungsarten

Anzahlung: 25 % des Auftragswertes binnen 7 Kalendertagen ab Auftragsbestätigung (bar oder Überweisung). Der Vertrag wird mit Zahlungseingang wirksam.

Restzahlung: am Veranstaltungstag in bar oder per Überweisung binnen 3 Kalendertagen.

Zahlungsverzug: Ab Fälligkeit können Verzugszinsen i. H. v. 4 % p. a. (gegenüber Verbraucher:innen) berechnet werden. Mahnspesen je Mahnstufe: 15,00 EUR.

Aufrechnung und Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

5. Leistungsumfang, Programm und Zeitfenster

Der vereinbarte Leistungsumfang (Dauer, Motto, Inhalte, Personalstärke) ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

Pünktlichkeit: Wir erscheinen rechtzeitig; ein Auf- und Abbau von je ca. 15-30 Minuten ist im vereinbarten Zeitfenster berücksichtigt.

Programmgestaltung: Die Auswahl und Reihenfolge der Spiele und Programmpunkte obliegt dem Animationsteam und kann situativ (Altersstruktur, Gruppendynamik, Sicherheit) angepasst werden.

6. Aufsichtspflicht und Rolle der Animateur:innen

Keine Aufsichtspflicht: Das Animationsteam übernimmt keine dauerhafte Beaufsichtigung oder Inobhutnahme von Kindern, sondern ausschließlich die Programmgestaltung und Animation.

Die Aufsichtspflicht liegt jederzeit bei den Eltern und Erziehungsberechtigten bzw. der/dem Auftraggeber:in. Diese/r stellt ausreichende Aufsicht sicher.

Richtwerte Aufsicht:

  • bis 2 Jahre: 1 Aufsichtsperson pro Kind
  • 3-5 Jahre: 1 Aufsichtsperson pro 3 Kinder
  • 6-10 Jahre: 1 Aufsichtsperson pro 5 Kinder
  • Kinder mit besonderen Bedürfnissen oder krankheitsbedingten Einschränkungen benötigen eine individuelle Aufsichtsperson.

7. Sicherheit, Materialausgabe und Verhalten

Materialausgabe: Requisiten, Dekomaterial und Spielutensilien werden ausschließlich vom Betreuungspersonal ausgegeben und eingesammelt. Kinder dürfen keine Gegenstände eigenständig aus Kisten, Taschen oder Aufbauten entnehmen.

Anweisungen: Den Sicherheits- und Spielanweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Luftballons: Aufblasen, Verknoten und Verteilen erfolgen ausschließlich durch das Team oder benannte Erwachsene. Kinder pusten keine Ballons selbst auf. Beim Platzen besteht Verletzungsgefahr (u. a. Augen). Für Schäden aus unsachgemäßer Nutzung wird nicht gehaftet (siehe Punkt 13).

Verbotene Gegenstände: spitze, scharfe, feuergefährliche oder sonst gefährliche Gegenstände sind vom Veranstaltungsbereich fernzuhalten.

Tier-, Rauch- und Alkoholverbote: Im unmittelbaren Animationsbereich sind Tiere (außer Assistenzhunde), Rauchen und Alkohol untersagt.

8. Gesundheit, Allergien und Hygiene

Allergien und Besonderheiten sind vorab schriftlich mitzuteilen (z. B. bei Kinderschminken, Glitzertattoos oder Materialverträglichkeit).

Trotz hautverträglicher Produkte können individuelle Reaktionen auftreten; die Teilnahme an Schminken und Glitzer liegt in der Entscheidung der Erziehungsberechtigten.

Hygiene: Wir arbeiten nach gängigen Hygienestandards (gereinigte Pinsel und Schwämmchen, Desinfektion). Bei ansteckenden Erkrankungen behalten wir uns vor, einzelne Programmpunkte nicht durchzuführen.

9. Teilnehmerzahl und Altersangabe

Die angemeldete Kinderanzahl und Altersstruktur ist Grundlage der Personal- und Programmplanung. Abweichungen von mehr als ±2 Kindern sind vorab mitzuteilen; Mehraufwände können nachverrechnet werden.

Maximalgrößen pro Animateur:in: bis 10-12 Kinder je nach Alter. Ab höheren Teilnehmerzahlen ist zusätzliches Personal zu buchen.

10. Location, Platz und Strombedarf

Mindestfläche: eine ausreichend große, ebene und freie Fläche; der genaue Platzbedarf wird im Angebot vereinbart. Innenräume gut belüftbar; Außenflächen eben und trittsicher.

Wetter: Bei Outdoor-Terminen ist ein wetterfester, überdachter Bereich vorzuhalten (Sonne, Regen, Wind). Bei ungeeigneten Bedingungen erfolgt Verlegung nach innen, Programmänderung oder Abbruch (siehe Punkt 12).

Strom: Für Geräte wird ein haushaltsüblicher, geprüfter 230-V-Anschluss in unmittelbarer Nähe benötigt. Strom- und Verbrauchskosten trägt die/der Auftraggeber:in.

Sauberkeit und Schutz: Der/die Auftraggeber:in sorgt für geeignete Bodenabdeckung und Schutz bei Schmink- und Glitzerarbeiten, wenn erforderlich.

11. Mietgegenstände (z. B. Popcorn- und Zuckerwattemaschine)

Kaution: 180,00 EUR bei Abholung oder Zustellung, rückzahlbar bei unbeschädigter Rückgabe.

Sorgfalt: Von der Übernahme bis zur Rückgabe trägt der/die Auftraggeber:in die Verantwortung; die Bedienung erfolgt gemäß Anleitung.

Schäden, Verlust und Diebstahl: volle Haftung; Reinigungs-, Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten werden verrechnet.

Betrieb nur auf geeigneter, ebener Fläche; Brandschutz und Abstandsvorgaben sind einzuhalten.

12. Wetter, höhere Gewalt und Sicherheitsunterbrechung

Bei starkem Regen, Sturm, Gewitter, Hitzeextremen oder vergleichbaren Gefahren kann das Programm angepasst, unterbrochen oder abgebrochen werden. Wir bemühen uns um eine sichere Alternative (Innenraum oder Programmwechsel).

Höhere Gewalt und Unvorhergesehenes (z. B. plötzliche Erkrankung, Sperren, Stromausfall): Beide Parteien bemühen sich um einen Ersatztermin binnen 4 Monaten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

13. Haftung

LaVidaKids haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die durch folgende Umstände entstehen:

  • Missachtung von Anweisungen oder Sicherheitsregeln,
  • eigenmächtiges Entnehmen oder Benutzen von Materialien,
  • unsachgemäßen Umgang mit Requisiten,
  • eigenständiges Aufblasen oder Spielen mit Luftballons durch Kinder.

Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden) bleiben unberührt. Die Aufsichtspflicht liegt nicht bei LaVidaKids (siehe Punkt 6).

14. Reklamationen

Beanstandungen sind möglichst während der Leistungserbringung mitzuteilen, um Abhilfe zu ermöglichen. Spätere Reklamationen werden berücksichtigt, wenn sie nicht bereits vor Ort erkennbar waren.

15. Umbuchung, Rücktritt und Stornogebühren

Umbuchungen (Datum und Uhrzeit) sind nach Verfügbarkeit möglich; Preisänderungen und Mehraufwände bleiben vorbehalten.

Rücktritt durch Kund:in (ohne Verschulden von LaVidaKids): Stornogebühren

  • bis 14 Kalendertage vor Termin: 40 % der Auftragssumme
  • bis 5 Kalendertage vor Termin: 50 % der Auftragssumme
  • weniger als 5 Kalendertage: 70 % der Auftragssumme

Rücktritt aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) auf beiden Seiten: Bemühen um Ersatztermin binnen 4 Monaten; kommt keiner zustande, erfolgt das Storno ohne weitere Ansprüche.

Rücktritt durch LaVidaKids aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung, Sicherheitsrisiko): Ein Ersatztermin wird angeboten; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

16. Foto- und Videoaufnahmen und Bildrechte

Eigene Aufnahmen der Eltern sind erlaubt, soweit keine Rechte Dritter verletzt werden und das Programm nicht beeinträchtigt wird.

Aufnahmen durch LaVidaKids zu Werbezwecken erfolgen nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung (separat einholbar). Einwilligungen sind jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.

17. Lärm, Nachbarschaft und Hausrecht

Lärmschutzzeiten der Location sind einzuhalten. Der/die Auftraggeber:in informiert Nachbar:innen bei Bedarf und sorgt für eine geeignete Lautstärke.

Hausrecht: LaVidaKids kann Personen vom Programm ausschließen, die den Ablauf stören, Weisungen nicht befolgen oder die Sicherheit gefährden.

18. Datenschutz

Es gilt unsere Datenschutzerklärung. Personenbezogene Daten verarbeiten wir zur Anfragebearbeitung, Angebotserstellung, Terminabstimmung und Vertragsabwicklung.

19. Verbraucherinformationen und Widerruf

Für Dienstleistungen, die an einem spezifischen Termin erbracht werden, kann das Widerrufsrecht gemäß § 18 FAGG ausgeschlossen sein, sofern es ordnungsgemäß vereinbart wurde. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verbraucherrechte.

20. Gerichtsstand, Recht, Salvatorische Klausel

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

Gerichtsstand, soweit zulässig: Wien. Für Verbraucher:innen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.